§ 1 GELTUNGSBEREICH

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstaltungsteilnehmenden und Willow Creek Deutschland e.V. als Veranstalter/ Anbieter (im Folgenden mit „WCD“ bezeichnet). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Teilnehmenden haben keine Gültigkeit.

 

§ 2 ANMELDUNG / BUCHUNG /BESTÄTIGUNG

(1) Jeder Teilnehmende / jeder Nutzende benötigt eine Anmeldung/ Buchung, um an der Veranstaltung teilnehmen zu können bzw. das Produkt nutzen zu können.

(2) Sieht die Veranstaltung/ das Produkt eine Gruppenteilnahme/ Gruppennutzung vor, so ist dies in Veröffentlichungen ausgewiesen.

(3) Die Anmeldung zur bzw. Buchung der Veranstaltung erfolgt per Internet. Die Anmeldung bzw. Buchung stellt einen Antrag auf Abschluss eines verbindlichen Vertrags dar. Der Vertrag kommt erst durch unsere Bestätigung der Anmeldung per Post oder E-Mail zustande

(4) Im Falle einer Gruppenanmeldung/ Gruppenbuchung wird die gesamte Korrespondenz ausschließlich mit der Gruppenleitung geführt, die bei Anmeldung der Gruppe zu benennen ist. Die Gruppenleitung erhält die Rechnung(en), und die Teilnehmerunterlagen für alle Gruppenmitglieder an die hinterlegte E-Mailadresse oder angegebene Postadresse.

(5) Sieht eine Gruppenanmeldung/ Gruppenbuchung namentlich Aufführung der Gruppenmitglieder vor, so werden Nachmeldungen zu einer Gruppenanmeldung/ Gruppenbuchung mit dem zum Zeitpunkt der Nachmeldung gültigen Tarif berechnet. Platzreservierungen aus einer früheren Tarifphase einer Veranstaltung werden mit dem zum Zeitpunkt der Reservierung gültigen Tarif berechnet.

(6) Sieht eine Veranstaltung Platzreservierungen vor, so werden Platzreservierungen ohne Namensnennung zunächst mit einer Reservirungsgebühr berechnet.

 

§ 3 TEILNAHME-, BUCHUNGSGEBÜHR / RECHNUNGSSTELLUNG

(1) Die angegebenen Teilnahmegebühren/ Ticketgebühren für die Veranstaltung/ das Produkt und für optional buchbare Zusatzleistungen fallen jeweils pro Person/ pro Ticket an und werden auf der Rechnung den einzelnen Personen zugeordnet.

(2) Nach der Anmeldung wird eine Rechnung erstellt und an die hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Die Rechnung ist nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Fehler und Mängel sind WCD unverzüglich mitzuteilen. Diese Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.

(2) Wird eine Anmeldung/ Buchung durch die Gruppenleiterin/den Gruppenleiter oder andere Gruppenmitglieder geändert oder storniert, erfolgt eine Neuberechnung, die in einer Abschlussrechnung ebenfalls per Email zugeschickt wird.  Sind Veränderungen der Anmeldung/ Buchung vorgesehen und möglich, so werden alle Veränderungen (Ummeldungen, Nachmeldungen, Stornierungen etc.) in dieser Abschlussrechnung berücksichtigt. Beide Rechnungen, die Erstrechnung und die Abschlussrechnung bilden gemeinsam die Teilnehmerrechnung/ Ticketrechnung. Beide Rechnungen werden mit den jeweils ausgewiesenen Beträgen zu begleichen.

(3) Entsteht durch Stornierungen ein Guthaben, wird es intern mit weiteren Veränderungen der Anmeldung verrechnet und in der Schlussrechnung berücksichtigt. Der zu viel überwiesene Teilnehmerbeitrag/ Buchungsbeitrag, wird nach Nennung der Kontoverbindung zurück überwiesen. Im Falle einer Rückerstattung, behalten wir uns das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr einzubehalten. Grund dafür sind die uns anfallenden Kosten, die mit dem Ticketverkauf und der Rückerstattung einhergehen. Gutschriften erfolgen erst nach der Veranstaltung.

(4) Erfolgen keine Änderungen in einer Anmeldung, ist die erste Rechnung zugleich die Schlussrechnung.

(6) Bei Zahlungsverzug fallen ggf. Mahngebühren an.

 

§ 4 STORNIERUNGEN

Eine kostenfreie Stornierung von Anmeldungen/ Reservierungen, Buchungen sind bis 14 Tage nach Anmeldung kostenfrei möglich. Voraussetzung ist, dass die zugesandten Zugangsdaten nicht eingesetzt wurden bzw. die gebuchte Leistung nicht in Anspruch genommen wurde.

 

§ 5 TICKET, ANMELDE-/ BUCHUNGSCODE

(1) Rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung wird das Namensschild als Teilnehmerticket bei vollständiger Zahlung der zugestellten Rechnung(en) zugeschickt. Es berechtigt zur Teilnahme an der Veranstaltung bzw. zur Nutzung des Produkts. Tickets sind nach dem Veranstaltungsbesuch nicht auf eine andere Person übertragbar.

(2) Eine Vervielfältigung des Tickets oder eine Weiterleitung auf elektronischem Weg ist nicht gestattet und verbietet sich aus Gründen christlicher Ethik von selbst.

(3) Erwirbt der Teilnehmende Tickets zu einem ermässigten Preis, der von WCD bei Vorliegen definierter Voraussetzung gewährt wird, ist ein entsprechender Nachweis über die Berechtigung, den Rabatt in Anspruch zu nehmen, beim Einlass zur Veranstaltung unaufgefordert vorzuweisen.

 

§ 6 LEISTUNGSUMFANG

(1) In der Teilnehmer-/ Buchungsgebühr sind die Teilnahme an der gesamten Veranstaltung (inkl. gewählte Buchungsoptionen) bzw. die Nutzung des angebotenen Produktes enthalten.

(2) WCD stellt die Leistungsparameter zu Verfügung, die nötig sind, die Veranstaltung/ das Produkt in funktionsfähigem Zustand anzubieten, übernimmt jedoch keine Garantie für die Funktionalität genutzter Hardware, Software und Netzzugänge auf Nutzerseite.

(3) WCD sieht sich in der Leistungspflicht, behält sich jedoch vor, notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms/ des Produktes unter Wahrung des Gesamtcharakters vorzunehmen und angekündigte Referentinnen und Referenten sowie Programmelemente durch andere zu ersetzen. Einzelne, ausgefallene Programmelemente sind hinnehmbar, wenn der prägende Charakter und der Umfang der angekündigten Veranstaltung insgesamt erhalten bleibt.

(4) Ist die Durchführung der Veranstaltung/ die Bereitstellung des Produktes durch WCD aus wichtigem Grund nicht möglich, werden die Teilnehmenden/ die Nutzenden umgehend informiert. Die Teilnahme- bzw. Buchungsgebühr wird in diesem Fall erstattet.

 

§ 7 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

(1) WCD übernimmt keine Haftung für die Aktualität sowie inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Dokumentationsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltungen/ die Bereitstellung des Produkts.

(2) Ansprüche der Teilnehmenden/ Nutzenden auf Schadensersatz gegenüber WCD sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von WCD, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet WCD nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers/ Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Die Einschränkungen der Abs. 1, 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von WCD, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

§ 8 URHEBERRECHT

(1) Teilnehmende sind grundsätzlich befugt, auf der Veranstaltungen Bild, Ton- Bildtonaufnahmen mit einer Gesamtlänge von maximal 3 Minuten für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch anzufertigen, soweit hierdurch nicht Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Von dieser Erlaubnis ausgenommen sind Programmbestandteile und/oder Veranstaltungsbereiche, die von dem Veranstalter entsprechend gekennzeichnet sind. In Bezug auf diese Programmbestandteile und/oder Veranstaltungsbereiche ist die Anfertigung jeglicher Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen strikt untersagt. Bei einem Verstoß ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmenden des Veranstaltungsgeländers ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen.
Tagungsunterlagen sowie Mitschnitte und Aufzeichnungen sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte daran bleiben WCD vorbehalten; insbesondere ist eine Vervielfältigung, Weitergabe und anderweitige Nutzung nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von WCD gestattet.

(2) Der Teilnehmende nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen von Seiten der Veranstalter jederzeit gemacht werden können, und genehmigt dies durch den Erwerb des Veranstaltungstickets ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Bildaufnahmen über einen Sender oder das Internet bzw. andere moderne Kommunikationswege wahrnehmbar zu machen.

 

§ 9 DATENSCHUTZ

(1) WCD wird die überlassenen Teilnehmerdaten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Die von dem Teilnehmenden übermittelten Daten werden von WCD verarbeitet und zum Zwecke der Leistungserbringung, und Abrechnung genutzt und in diesem Zusammenhang auch an beauftragte Dienstleister weitergegeben, soweit dies zur Erreichung der Vertragszwecke erforderlich ist. Ansonsten werden personenbezogenen Daten grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben.

(2) Mit Anerkenntnis der AGB’s gestattet der Teilnehmende/Nutzenden WCD, die von ihm/ihr erhobenen Daten zu verwenden, um zukünftig mit der vierteljährlich erscheinenden Zeitschrift „Willow Creek Magazin“ über die Arbeit von WCD informiert zu werden bzw. auch per E-Mail oder Telefon zu kontaktiert zu werden. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich, per Telefon (0641-98437-0) oder E-Mail (info@willowcreek.de) widerrufen werden.

 

§ 10 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

(1) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort Zurverfügungstellung der Eintrittskarten und die Bezahlung ist Gießen.

(2) Im Falle der Unwirksamkeit von Bestimmung dieser AGB wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der AGB im Übrigen nicht berührt.

(3) Sofern es sich beim Teilnehmenden/ Nutzenden um einen Kaufmann, eine juristische Person, eine Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen WCD und dem Teilnehmenden/ Nutzenden der Sitz von WCD, Gießen.

Willow Creek Deutschland e. V., 16.05.2023